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Basierend auf den Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches SGB V § 135a, ist ein Qualitätsmanagement einzuführen und regelmäßig weiterzuentwickeln. Entsprechend der Qualitätsmanagement-Richtlinie, vorgegeben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, sind verpflichtende Instrumente die umgesetzt und regelmäßig evaluiert werden.

Methoden und Instrumente der QM-Richtlinie sind u.a.:

• Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
• Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
• Prozess- und Ablaufbeschreibungen
• Schnittstellenmanagement
• Checklisten (z.B. OP-Sicherheitscheckliste)
• Teambesprechungen
• Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
• Kundenbefragungen/Beschwerdemanagement
• Patienteninformation und –aufklärung
• Risikomanagement
• Fehlermanagement (CIRS)

Das Qualitätsmanagement muss interdisziplinär betrachtet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Berufsgruppen sichern gemeinsam vor Ort die Qualität in allen Unternehmensbereichen der OsteMed Kliniken und Pflege gGmbH. Nur wenn der Qualitätsgedanke in die alltägliche Arbeit integriert wird und die Motivation, das Bestmögliche zu leisten das Handeln bestimmt, kann ein gutes Ergebnis erzielt werden. Die Voraussetzungen dazu sind Kritikfähigkeit, Veränderungsbereitschaft und die Selbstbewertung durch die regelmäßige Überprüfung von Prozessen.

Grundlegende Voraussetzungen für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität sind gute Kommunikationswege, Transparenz in den Arbeitsabläufen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen sowie eine enge Vernetzung der Schnittstellen und Unternehmensbereiche. Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit sind im Krankenhaus grundlegende Elemente des Qualitätsmanagements.