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Du erhältst ein attraktives monatliches Ausbildungsentgelt, welches nach Ausbildungsjahr gestaffelt ist. Den aktuellen Betrag kannst du gerne bei uns erfragen.

Für diejenigen, die bisher ohne Ausbildung einer pflegerischen Tätigkeit nachgehen, besteht die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit:

  

Die Ausbildung an unserer Schule ist eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme (AZAV) nach dem Recht der Arbeitsförderung. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), welche die Zulassung von Bildungsträgern und Weiterbildungsmaßnahmen übereinen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit regelt.